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   BGH, 26.01.1993 - 5 StR 687/92   

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https://dejure.org/1993,10953
BGH, 26.01.1993 - 5 StR 687/92 (https://dejure.org/1993,10953)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1993 - 5 StR 687/92 (https://dejure.org/1993,10953)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 5 StR 687/92 (https://dejure.org/1993,10953)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von Alibibehauptungen - Vorliegen eines Alibis durch Einreisstempel und Ausreisestempel in einem Pass

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

    Auszug aus BGH, 26.01.1993 - 5 StR 687/92
    Es bedarf, weil das Urteil schon auf die Sachrüge aufzuheben ist, nicht der Entscheidung, ob das Landgericht im Fall II 2, 4 der Urteilsgründe gegen die Pflicht verstoßen hat, den Angeklagten auf veränderte tatsächliche Umstände hinzuweisen (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 -).
  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen

    Auszug aus BGH, 26.01.1993 - 5 StR 687/92
    Es bedarf, weil das Urteil schon auf die Sachrüge aufzuheben ist, nicht der Entscheidung, ob das Landgericht im Fall II 2, 4 der Urteilsgründe gegen die Pflicht verstoßen hat, den Angeklagten auf veränderte tatsächliche Umstände hinzuweisen (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 -).
  • BGH, 24.03.1993 - 5 StR 662/92

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Aus den Strafakten, in die der Senat aufgrund der Aufklärungsrügen Einsicht genommen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Januar 1993 - 5 StR 687/92 -, Umdruck S. 5 f.), ergeben sich nach kriminalpolizeilichen Ermittlungen Hinweise, daß der bei Rückgabe des Mietwagens notierte Kilometerstand tatsächlich unrichtig festgehalten worden ist (Vermerk der Kriminalpolizei in Bielefeld vom 30. März 1990 mit Anlagen, Bd. VII Bl. 865 ff und 856 ff der Strafakten).
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